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Vollständige Version anzeigen : Leuchtmittel, LED, Xenon und der Fiat 500!


shmoover
23.02.2010, 19:13
Ihr habt es kommen sehen, und genau so passiert es auch:
die Basiseinheit 1 Candela ist die Lichtstärke, mit der 1/600000 m2 eines schwarzen Strahlers bei der Temperatur des beim Druck von 101325 kgm/s2 erstarrenden Platins senkrecht zu seiner Oberfläche leuchtet!

(was auch mit ein Grund dafür war, trotz Physik-LK lieber Medizin zu studieren...)


In diesem Fred möchte ich allen LED-Freaks die Gelegenheit geben, mit uns anderen über die Notwendigkeit zwischengeschalteter Lastwiderstände, hitzeableitender Platinenkühlrippen und einer guten Flasche Kronen Export zu diskutieren...

Na denn...wer ist der erste?
Niemand?
Staub?
Wer weiss es ?
Niemand?
...
...

shmoover
23.02.2010, 19:18
Ich mach den Anfang:

Gestern habe ich mir die Bosch plus 90 bestellt...die Xenon-Lookalikes waren anfangs schön grellweiss-bläulich, aber den Rest der Lebenszeit meines kleinen Blauwals fahre ich wieder lieber auch nachts wieder auf Sicht
(ja: denn die Xenonoiden (och, ich hatte schöne, von MTEC!) haben keinerlei Lichtleistung, sondern sehen einfach nur klasse aus...)

Flitzi
23.02.2010, 19:43
Was sind denn nun gute Leuchtmittel für den 500? Osram, Philips, Bosch? Habe schon gelesen, dass die "Hellen" oft schnell kaputt gehen. Welche halten denn nun lange und illuminieren dabei auch noch die Nacht?

:?

rene
23.02.2010, 20:20
Ich habe bei meinen für´s Abblendlicht sowohl auch für´s Fernlicht die Osram Night Breaker verbaut, die sind einfach spitze. :top:

Zur Haltbarkeit kann ich nix sagen, da lass ich mich einfach mal überraschen.

Rotzlöffel
23.02.2010, 21:13
Meine Osram NB haben ca. 9 Monate gehalten.
Nach überfahren eines Bahnübergangs hatte sich die Batterieklemme gelöst.
Bis ich die Ursache für das flackern des Lichts und den zeitweisen Ausfall der Tachoeinheit gefunden hab, haben sich beide gleichzeitig verabschiedet.
Zum Glück hatte ich Ersatz dabei, denn es war zudem auch noch dunkel.
Das waren aber wie gesagt völlig abnormale (oder abarthige:D) Spannungsabfälle. Das hält kein Fabrikat lang durch.

shmoover
24.02.2010, 11:23
Hi!

Bitte postet doch mal, welche Lastwiderstände Ihr so benutzt, um das Kirmesgeflackere von LEDs zu unterbinden...ich habe ein Angebot über knapp 8 € für 2 Stück...scheint mir aber recht teuer!

jojo9696
24.02.2010, 11:37
@shmoover

Was sind den das für Lastwiderstände?
Link?
Und warum flakern deine LED's?

Normalerweise dürften LED's ünerhaupt nicht flakern, außer Sie werden elektronisch dazu angesteuert :D

Kannst ja mal beim Reichelt Electronic oder beim Conrad schauen, was Widerstände so normal kosten.

Snoopy
24.02.2010, 13:35
Wenn du z.Bsp. in die Kennzeichenbeleuchtung einfach LEDs reinmachst bekommst du Fehlermeldungen vom Bordcomputer weil der Widerstand der LEDs zu gering ist. Daher kann man zusätzlich Widerstände einbauen. Bisher hat bei der Kennzeichenbeleuchtung noch niemand die passenden gefunden.

shmoover
24.02.2010, 15:33
Hi !
Das ist allerdings wirklich nicht soo schwer, denn diese Lastwiderstände gibt´s ja für die Nutzer von selbstleuchtenden Kennzeichen...
die Firmen, die die herstellen (ich hab´ meines von 3M), packen immer auch 2 Lastwiderstände rein, die dann in die Halterungen der Soffitten kommen...so war´s bei mir auch, und ich schwör, ich würde nachschauen, aber da meine Widerstände einen (oder zwei?) Wackelkontakte hatten, werde ich den Teufel tun und die noch jemals wieder ausbauen, wo sie nach 3 (!) Korrekturen jetzt mal seit ein paar Monaten keine "Kennzeichenleuchte defekt"-Warnung generieren...

HORUS_NUE
24.02.2010, 16:51
Wenn du z.Bsp. in die Kennzeichenbeleuchtung einfach LEDs reinmachst bekommst du Fehlermeldungen vom Bordcomputer weil der Widerstand der LEDs zu gering ist. Daher kann man zusätzlich Widerstände einbauen. Bisher hat bei der Kennzeichenbeleuchtung noch niemand die passenden gefunden.

Hallo zusammen:
Aus meiner Erfahrung heraus, habe in meinem VW-TIGUAN LED-Soffitten mit CHECKWIDERSTAND eingebaut, kann ich nur sagen, dass es keine Fehlermeldung gibt!
In einem anderen FIAT-Forum habe ich dazu folgenden Beitrag gefunden:

"Kennzeichenbeleuchtung
Der 500er hat
38mm Soffitten
als Innenbeleuchtung und als Kennzeichenbeleuchtung.

Ich habe an meinem Golf V und an dem 500er meiner Frau diese hier verbaut,
allerdings momentan nur für die Kennzeichenleuchte.

http://www.hypercolor.de/product_info.php?info=p56_2er-Set-Kennzeichen-LED-Soffitten-38mm.html

mit Checkwiderstand, daß auch keine Fehlermeldung kommt.
Sehen einfach Spitze aus.

Unter dem Link findet man eine Bezugsquelle.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben
HORUS_NUE

rene
24.02.2010, 18:21
Hallo zusammen:
Aus meiner Erfahrung heraus, habe in meinem VW-TIGUAN LED-Soffitten mit CHECKWIDERSTAND eingebaut, kann ich nur sagen, dass es keine Fehlermeldung gibt!
In einem anderen FIAT-Forum habe ich dazu folgenden Beitrag gefunden:

"Kennzeichenbeleuchtung
Der 500er hat
38mm Soffitten
als Innenbeleuchtung und als Kennzeichenbeleuchtung.

Ich habe an meinem Golf V und an dem 500er meiner Frau diese hier verbaut,
allerdings momentan nur für die Kennzeichenleuchte.

http://www.hypercolor.de/product_info.php?info=p56_2er-Set-Kennzeichen-LED-Soffitten-38mm.html

mit Checkwiderstand, daß auch keine Fehlermeldung kommt.
Sehen einfach Spitze aus.

Unter dem Link findet man eine Bezugsquelle.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben
HORUS_NUE

Und genau DIE LED´s habe ich in meinen verbaut, mit Wiederstand, hab aber eine Fehlermeldung im BC. Und der Tiguan, ob der die Kennzeichenleuchten überhaupt überwacht? Ist doch ein VW...http://up.picr.de/3851468.gif

HORUS_NUE
24.02.2010, 19:18
Na ja, soooo schlecht sind die VW auch nicht.
Übrigens überwacht der BC im TIGUAN 'ne ganze Menge. Man sieht übrigens den Prüfstrom nach dem Einschalten der Zündung daran, dass die LED mehrmals kurz aber schwach aufleuchten.
Das mit der Fehlermeldung an Deinem kleinen 5i ist mir nicht erklärlich, der andere Schreiber erwähnt nichts von einer Fehlermeldung....
HORUS_NUE

shmoover
26.09.2010, 11:39
http://www5.pic-upload.de/26.09.10/xodymaeewdz.jpg (http://www.pic-upload.de/view-7195435/led-klein.jpg.html)

Nun... wollen wir uns diese Chinalampis vorne ´reinsetzen?
Die mit dem frechen TÜV-Fake?
Ich würde 2 mal das Zweierpack nehmen (die brennen ja auch mal durch...irgendwann)

Der Hersteller liefere ab 50 Einheiten (allerhöchstwahrscheinlich 50 mal das Zweierpack)

Den Preis erfrage ich gerade; er sollte deutlich unter den 2 mal 18 $ liegen, die amerikanische Versandhandel aufrufen...

Im Internetauktionshaus mit der Bucht gibt es immer mal wieder Angebote aus Hong Kong...aber ob die was oder mehr taugen...:?

Was meint Ihr?
Besteht Interesse??

Vampyre
26.09.2010, 12:07
Ich poste das auch nochmal hier:

Die Dinger haben aber keine Strassenzulassung, wie das aussieht.

Wenn du die dann einbaust und angehalten wirst, dann kann dein Auto mit sofortiger Wirkung von der Polizeistreife stillgelegt werden. Nicht mal mehr nach Hause fahren darfst du dann.

Und das nur wegen LED-TFL...

Ich würde mir das gut überlegen.

Matze
26.09.2010, 14:23
also wenn das mit der Zulassung und dem Widerstand geklärt wäre hätte ich sowohl interesse an den Standlicht LED als auch an LED Blinkerlampen in gelb:)

shmoover
26.09.2010, 19:30
...zum Eintragen müsste man dann zur Werkstatt an der Ecke, wo dem Monteur sein Schwager dem sein Bekannter Dekra macht...


Die Polizei überdies bekommt ja nicht mal alle Corsa 2 und E 38er Dreier aus 8.Hand mit unerlaubten ungewaschenen Xenonbrennern von der Strasse...

shmoover
26.09.2010, 19:32
...da schreibt man pulitzerpreisverdächtige Sonette, Balladen und Schmähschriften, um dann mit dem vorstehenden Posting Insider zu werden...das Leben ist schon komisch...

Matze
26.09.2010, 22:20
Was haben die netten Herren vom TÜV gegen die LED's

Vampyre
26.09.2010, 23:42
Leuchmittel ohne E-Zulassung sind erstmal grundsätzlich nicht im Strassenverkehr zugelassen. Verbaust du Teile ohne dieses E-Zeichen, so erlischt die ABE und damit die Erlaubnis, das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu betreiben. Auf einem Privatgelände kannst das tun.

Auch wenn du "nur ne Lampe gegen LEDs ohne ABE für das Fahrzeug" im TFL hast kann folgendes passieren:
Wenn du einen Unfall hast, kann deine Versicherung sich weigern, deinen Schaden zu bezahlen, da dein Fahrzeug LEDs ohne E-Zeichen hatte und damit deine ABE nicht gültig war.

Klingt bescheuert, is aber so...

shmoover
29.09.2010, 15:29
Wenn du einen Unfall hast, kann deine Versicherung sich weigern, deinen Schaden zu bezahlen, da dein Fahrzeug LEDs ohne E-Zeichen hatte und damit deine ABE nicht gültig war.


Hallo!

Ganz kleine Ergänzung: nur eine Kasko-Versicherung dürfte sich weigern zu zahlen.

Die Haftpflichtversicherung muss unbedingt zahlen, darf aber einem Schuldigen gegenüber selbstverständlich in Regress gehen.
Dann würde die Versicherung nur noch gerichtlich feststellen lassen, dass die Bauartveränderung am verursachenden Fahrzeug ursächlich für die Kausalkette war, an deren Ende das Unfallgeschehen stand.

Aber geht das überhaupt? Wird schon bei Motortuning nicht leicht, wird bei nicht eingetragenen Spurplatten oder Felgen richtig schwierig und bei 2 bis 3 Watt-Tagfahrlichtleuchtmitteln absurd (dran denken: die Schuld muss hinlänglich zweifelsfrei bewiesen sein, denn in dubio pro reo und so weiter!)

Wir konstruieren folgenden Fall: jemand semmelt mit sagen wir mal 40 Sachen in unser Heck: wir haben einen smart 500 und ein gehöriges Schleudertrauma, eventuell schwerere Verletzungen.

Der Unfallverursacher geht um unser Wrack herum und moniert ein unsachgemässes TFL...no way!

Anders: die Polizei kommt, vernimmt Nummer 1 und Nummer 2 und sagt am Schluß: dieses Licht da vorne im serienmäßig dafür vorgesehenen Tagfahrlicht-Standlicht-Fernlicht-Schacht, ist das E-Nummer-geprüft?
Ach was!

Oder uns wurde die Vorfahrt genommen: der von links kommende sagt, dass er unseren 500er wegen des Tagfahrlichtes nicht erkennen konnte....?
Geblendet wurde, aber dann trotzdem in die Kreuzung...?

Nenee, Leute, das ist an den Nasenhaaren herbeigeholt.

Ab dem spätestens übernächsten Facelift hat der Kleine vermutlich sowieso LED-Beleuchtung...genau wie sich Fiat ja mit dem Update des schalen 75-PS-Diesels auf 95 entgegen anderslautender Stimmen ("...das wird ein komplett anderer Motor!") auch nur einer anderen Software bedient hat ...

Ich hingegen erkenne, dass eine Sammelbestellung offenbar nicht gewünscht wird und ziehe das Angebot oder etwaige Bestrebungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
War doof von mir, pardon.

Matze
29.09.2010, 21:17
in Italien fahren sie alle mit den Dingern rum. Da ist eher die normlae Variante die Ausnahme:D
also ich hätte intresse;) aber zu zweit bekommen wir wohl kaum ne sammelbestellung...:D

irmsprint
30.09.2010, 08:34
will euch die led´s ja nicht schlecht machen , aber bei ein zwei youtube videos fackeln die dinger ab weil sie nicht ausreichend gekühlt werden....

shmoover
30.09.2010, 11:25
ja klar, die Ohmschen Widerstände (Vorwiderstand, Checkwiderstand...was-auch-immer) müssen am besten auf eine Kühlplatine aus Metall.
Das reicht, auch wenn rechnerisch (R= U/I => I=U/R) richtig Strom fließen könnte...

Physik Mittelstufe: die Formeln gelten in Italien genauso. Nur nicht für S. Berlusconi...

Wenn nun also unser italienischer Autobruder im Geiste seine LEDs ohne oder mit dem falschen Vorwiderstand ins Rennen schickt, erwärmen sich die LEDs, dadurch sinkt nochmals die Flussspannung (UF), wodurch der Strom weiter ansteigt, dadurch wird die LED noch wärmer, UF sinkt weiter, der Strom steigt noch stärker an, aaaaahhhh! Strom steigt weiter, Herr Kaleu!--Strom ist nicht zu halten!! La-lalaaalalalalaaaaaaa!!!.....

Während im Original hier ein knirschendes Geräusch die Ankunft von U96 auf dem Meeresgrund andeutet, wird UF immer weiter sinken und die hübsche Macchina letztlich abfackeln... Zumindest aber der TFL-Fernlichtschacht.
Wollen wir das?
Nö.
Wir wollen, dass uns der Herrgott eine Handvoll Ohm unter den Kiel wirft...

Dazu müssen wir aber erst die LED-Lämpchen in Händen halten, sie liebkosen, schliesslich kommen sie einen langen Weg über die Seidenstrasse, dann das Multimessgerät von Oppa aus dem Keller holen und die Dinger durchmessen.
Dann den Taschenrechner raus, dann in den Elektronik-Shop, die dort herumlungernden Nerds (deutsch: kommende Diplomingenieure für Elektrotechnik) verscheuchen und einen (nein: zwei!) Widerstände kaufen. Zack-auf eine prima Kühlplatine gelötet, wusch-mit Kabeln versehen und -hopp!-rein damit...in die Schublade.
Ist nämlich nicht erlaubt:
Hat keine E-Nummer!

Ach...das macht keine Freude...:?

Matze
30.09.2010, 15:04
puh Physik ist nicht so meine stärke:( aber schön sind sie trotzdem:D
wie ist das dann bei den Scheinwerfen die es für den 5i gibt? Haben die LED da schon die Widerstände die benötigt werden?

irmsprint
30.09.2010, 15:59
ok so würde das ganze funktionieren.
wenn du es testen würdest und mir sagen kannst welche widerstände benötigt werden , würde ich auch welche nehmen (mit lötanleitung? ;) )

18 SMT Ultra Bright L.E.D.'s T20 Wedge LED Light - Automotive LED Lights - LEDLight (http://www.ledlight.com/t20-wedge-18-ultra-bright-smt-led-light.aspx)

kosten ab 25st / 14,39$

Matze
30.09.2010, 18:23
passen die auf unsere Blinker?

wenn ja dann würde ich die auch für die blinker nehmen

Vampyre
30.09.2010, 19:46
Hallo!

Ganz kleine Ergänzung: nur eine Kasko-Versicherung dürfte sich weigern zu zahlen.

-- Ellen langer Text --

Ich hingegen erkenne, dass eine Sammelbestellung offenbar nicht gewünscht wird und ziehe das Angebot oder etwaige Bestrebungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
War doof von mir, pardon.

Dem verargumentierten steht simpel und einfach deutsches Recht im Weg.
Man mag es überreglementiert nennen.

Hier der Text dazu zum selber nachlesen:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

*(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr.*L*262 S.*1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr.*L*366 S.*17, ABl. EG 1992 Nr.*L*172 S.*87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

*(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

*(3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.

*(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.

*(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

Parkleuchten,

Fahrtrichtungsanzeiger,

die Abgabe von Leuchtzeichen (§*16 Abs.*1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

Arbeitsscheinwerfer an

land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

*(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

*(7) Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.

*(8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.

*(9) Schlußleuchten, Nebelschlußleuchten, Spurhalteleuchten, Umrißleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Kennzeichenbeleuchtung sowie 2 zusätzliche dreieckige Rückstrahler - für Anhänger nach §*53 Abs.*7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind - dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei

Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),

Anhägern zur Beförderung von Booten,

Turmdrehkränen,

Förderbändern und Lastenaufzügen,

Abschleppachsen,

abgeschleppten Fahrzeugen,

Fahrgestellen, die zur Anbringung des Aufbaus überführt werden,

fahrbaren Baubuden,

Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,

angehängten Arbeitsgeräten für die Straßenunterhaltung,

Nachläufern zum Transport von Langmaterial.

Der Leuchtenträger muß rechtwinklig zur Fahrbahn und zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein; er darf nicht pendeln können.

*(9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§*52a Abs.*2), Schlußleuchten (§*53 Abs.*1), Bremsleuchten (§*53 Abs.*2), Rückstrahler (§*53 Abs.*4), Nebelschlußleuchten (§*53d Abs.*2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§*54 Abs.*1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweisein die in Absatz*1 Satz*4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlußleuchten ist so auszuführen, daß am Fahrzeug vorhandene Nebelschlußleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlußleuchten muß selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzliche Nebelschlußleuchten erfolgen.

*(10) Bei den in Absatz*9 Nr.*1 und §*53 Abs.*7 genannten Anhängern sowie den in §*53b Abs.*4 genannten Anbaugeräten darf der Leuchtenträger aus 2 oder - in den Fällen des §*53 Abs.*5 - aus 3 Einheiten bestehen, wenn diese Einheiten und die Halterungen an den Fahrzeugen so beschaffen sind, daß eine unsachgemäße Anbringung nicht möglich ist. An diesen Einheiten dürfen auch nach vorn wirkende Begrenzungsleuchten angebracht sein.

*(11) Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang*I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.


*

Vampyre
30.09.2010, 19:53
Interessant dazu ist noch diese Seite

StVZO (Beleuchtung) Tagfahrleuchte (http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm#Aj)

StVZO (Beleuchtung) Genehmigungszeichen (http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm#As)

shmoover
01.10.2010, 13:34
ich finde es ja OK, dass nicht jeder mit einem Christbaum wie am orientalischen LKW herumfahren darf.
Andererseits haben auch die Karpfengesichter (A5 und andere Audi) und auch die fiesen Citroen DS3 ihre Typzulassung bekommen...
Mein Rechtsempfinden ist da vermutlich nicht Schönfelder-kompatibel.



PS: auch die Todesstrafe war bis 1948 bei uns mal deutsches Recht und Gesetz. Dadurch war sie und ist sie um nix richtiger...


PPS:

LEDLights ist die Firma, die nicht nach Deutschland versenden will...sonst hätten wir schon einen Präzedenz-500er

lunatic
25.10.2010, 12:26
Da ich mich beruflich mit LED-Technik beschäftige möchte ich behaupten, dass es zumindest derzeit noch keinen tauglichen Ersatz für Glühlampen gibt. Damit meine ich nicht für einen bestimmten Zweck gebaute LED-Lampen, sondern diese Ersatz LED "Glüh"Lampen. Auch SMD und Hi-Flux Dioden ersetzen nicht herkömmliche Lampen mit Glühfäden durch schlechtere Lichtausbeute und andere Farbe (zudem die Widerstandsproblematik bei Can-Bus Steuerung). Die Dioden sehen immer aus wie Fusseltuning durch das leicht bläuliche Licht bei weissem Ersatz, oder durch reingelb bei Ersatz für orange.
Ein Reflektor, der ausgelegt ist für Glühlampe, lässt sich nicht mit einer LED-Lampe austricksen. Anders natürlich wie oben angemerkt, sind LED-TFL die speziell dafür hergestellt wurden. Durch Linsentechnik lässt sich das abgestrahlte Licht gut bündeln oder streuen wie man es benötigt. Mittlerweile gibt es auch Dioden mit angenehmen Weiß, früher hatten die ja generell einen Blaustich.

Zudem: Eine Beleuchtungseinrichtung ist entweder e-geprüft und zugelassen, oder nicht e-geprüft und verboten. Was dazwischen gibt es nicht, man kann Beleuchtungen nicht eintragen lassen wie einen Auspuff o.ä. Zubehör!!

Matze
03.11.2010, 16:22
Habe mal wieder eine Frage... Die im Internet angebotenen W5W Standlichter passen doch gar nicht in unsere 5is oder?!

shmoover
03.11.2010, 16:29
Nö, passen nicht...

shmoover
01.12.2010, 12:34
...so ein Ärger...

Nie wieder werde ich den Motor starten, wenn das Licht eingeschaltet ist!

Die letzten Tage waren kein Spaß: erst nachdem beide H7-Birnen durchgegangen sind, erst links, später am Tag dann auch rechts, habe ich mich erinnert, dass die Spannungsspitzen beim Anlassen gar nicht gut für die Leuchtmittel sein sollen...

Flugs waren 2 neue Bosch 90plus bestellt (in der Tat eine erstklassige Lichtausbeute), allerdings noch nicht geliefert.

Die beiden abendlichen Fahrten mit Fernlicht und Nebelscheinwerfern waren der Höllenritt: nicht zu sehen, wo die Spuren im Schnee sind, war ganz schön gefährlich.

Die vor mir Fahrenden haben sich indes nicht beklagt: die M-Tec Superwhite Fernlichter scheinen eher wenig zu blenden...ich hatte aber auch brav die Scheinwerfer auf 3 gestellt.

Und die letzte Erkenntnis bzw. ein Tip: gut, wenn man auch mit links fummeln kann: der linke (oder wenn man vorm Auto steht halt der rechte...) Scheinwerfer sitzt arg knapp vor dem Sicherungskasten.
Mit Links kann man die H7-Birne viel besser wechseln als mit der rechten Hand...auf der anderen Seite sieht´s genau andersherum aus.

Huber
02.12.2010, 12:57
Haben die Fernlichter auch eine Weitenregelung?
Denke nicht.

shmoover
02.12.2010, 13:54
...ist aber gut für das Gewissen: ich will nicht blenden, also schalte ich auf 3....

Was letztlich geschützt hat, waren die bläulichen M-Tec...die haben keine ernstzunehmende Leuchtkraft :| sondern sind hauptsächlich Show

Matze
04.12.2010, 14:11
wie wechsel ich denn die Birne bei der innenbeleuchtung aus? Also diese Deckenleuchte oben in der Mitte...

Danke

shmoover
04.12.2010, 21:42
1:
Sofittenlampen gehen eigentlich nur unter Stiefelabsätzen kaputt...da ich nicht davon ausgehe, dass Du die Lampe ausgeschaltet hast...überprüfe die Sicherung...

2:
Falls es nicht die Sicherung ist: nimm einen Schraubendreher und ein Geschirrtuch/Taschentuch...
Mit dem Tuch die Spitze des Schraubendrehers ummanteln, am besten rechts an den Leuchtenrand ansetzen und mit Hebelwirkung die Leuchte aus dem Dachhimmel hebeln...

3:
die dann sichtbare Metallplatte (mit dem Schraubendreher, aber ohne Tuch) abknipsen, Sofitten rausholen, durch LED-Lampe ersetzen und dann das ganze rückwärts...

Matze
04.12.2010, 21:46
du hasts erfasst;) LED's sollen rein:)

Cinquecittà
05.12.2010, 12:28
Die letzten Tage waren kein Spaß: erst nachdem beide H7-Birnen durchgegangen sind, erst links, später am Tag dann auch rechts, habe ich mich erinnert, dass die Spannungsspitzen beim Anlassen gar nicht gut für die Leuchtmittel sein sollen...Mal eine Anfängerfrage: Ich weiß nicht ob deine "H7"-Birnen Standardausstattung sind oder ob du spezielles verbaut hast, aber gilt das mit dem "gar nicht gut sein" für alle Birnchen? Ich bin nämlich bisher so faul gewesen und habe das Licht fast nie ausgeschaltet. Empfiehlt sich das denn grundsätzlich?

Vampyre
05.12.2010, 18:17
Mal eine Anfängerfrage: Ich weiß nicht ob deine "H7"-Birnen Standardausstattung sind oder ob du spezielles verbaut hast, aber gilt das mit dem "gar nicht gut sein" für alle Birnchen? Ich bin nämlich bisher so faul gewesen und habe das Licht fast nie ausgeschaltet. Empfiehlt sich das denn grundsätzlich?

Grundsätzlich wird dir von den Werkstätten empfohlen, die Abblendlichter abzuschalten, wenn du den Zündschlüssel drehst.

shmoover
05.12.2010, 19:54
...yepp, immer ausmachen, starten, wieder anschalten...exakt wegen möglicher Spannungsspitzen, die zwar von der Bordelektronik vermieden werden sollten...:ja: aber sogar auf der Enterprise geht ja manchmal der Warpkern durch...

bmac
12.12.2010, 16:36
Hm, und was mach ich dann mit meiner Start/Stopp-Automatik? Da geht der Motor im Stadtverkehr laufend an und aus. Die bisher 9000 KM haben bisher aber alle Birnen tapfer durchgehalten. :?

Cinquecittà
13.12.2010, 09:49
Hm. Das Geld, welches du durch Start/Stopp sparst, in Glühbirnchen umsetzen? *duck*
;)

sierra
13.12.2010, 12:24
Hm, und was mach ich dann mit meiner Start/Stopp-Automatik? Da geht der Motor im Stadtverkehr laufend an und aus. Die bisher 9000 KM haben bisher aber alle Birnen tapfer durchgehalten. :?

Das ist bei mir genauso. Ich habe das Fahrlicht immer eingeschaltet, deswegen ist es auch immer schon an, wenn ich den Motor starte. Das geht seit 31000 Kilometern in 2½ Jahren problemlos.

Matze
03.04.2011, 20:33
die Variante des Abarths in der Mitte mit dunklen Scheinwerfern ist in Deutschland wohl nicht zugelassen oder?
http://www.500club.de/forum/attachment.php?attachmentid=551&stc=1&d=1301855571