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Alt 15.04.2011, 09:28   #2 (permalink)
jojo9696
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Meine Garage
 
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Zitat Wikipedia ...

Das Sinnbild der Parkscheibe ist geregelt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Bild 318). Die Form und Beschaffenheit der Parkscheibe wurde durch Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. Nov. 1981 festgelegt.[4] Die äußeren Abmessungen sind danach 150 mm hoch und 110 mm breit.[4] Die Parkscheibe muss gut sichtbar ins Kraftfahrzeug gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann


Man bei uns ist aber auch alles geregelt
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