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Alt 16.12.2012, 19:08   #15 (permalink)
Don Robertoli
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Zitat:
Zitat von silvi Beitrag anzeigen
Also wenn, dann kann dir wohl der TÜV am ehesten Bescheid geben.
Ich bleib dabei: bei so "Kleinkram" brauchst du keinen TÜV. Einstiegsleisten musst ja auch nicht abnehmen lassen!

Ich weiß allerdings auch nicht, wie vom TÜV her "Kleinkram" definiert ist.

BTW: wasn das fürn Shop?!?

Hier nochmal ein weiterer Auszug vom TÜV

Allgemeines
Prinzipiell müssen nahezu alle Veränderungen am Fahrzeug genehmigt sein. Diese Genehmigung kann je nach Art der Modufikation oder des Umbaus verschieden aussehen. Immer wieder kommt es zu Problemen beim TÜV - vor allem bei neuen Umbau- oder Tuningmaßnahmen. Eine Datenbank mit vielen TÜV Teilegutachten, ABEs und Eintragungen finden sie hier: TÜV Gutachten / ABEs.
Fahrzeug Betriebserlaubnis
Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Einzelabnahme
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden. Diese erfolgt nach StVZO §19.2
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung uns tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab und können sehr kostenspielig werden.



Einstiegsleisten, Aufkleber oder Ähnliches haben auch mit dem Betrieb des Fahrzeugs nichts zu tun. Eine geänderte Pedalerie sehr wohl.

Grüße, Robert
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"Warum soll ich laufen, ich hab`doch 4 gesunde Reifen"
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