Da du erst nach dem 2. Nachbesserungsversuch, den man der Werkstatt zugestehen muss, erst zum Gutachter gegangen bist, hat der Händler seine Chance vertan.
Wie sierra schon schrieb, hast du alles richtig gemacht. Dein Anwalt kann somit alle dir enstandenen Kosten einfordern. Wie man allerdings halb abgefahrene Reifen bewertet, das muss dein Anwalt entscheiden.
Wünsche dir jedenfalls viel Glück und außerdem viel Spaß hier im Forum!