Leuchmittel ohne E-Zulassung sind erstmal grundsätzlich nicht im Strassenverkehr zugelassen. Verbaust du Teile ohne dieses E-Zeichen, so erlischt die ABE und damit die Erlaubnis, das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu betreiben. Auf einem Privatgelände kannst das tun.
Auch wenn du "nur ne Lampe gegen LEDs ohne ABE für das Fahrzeug" im TFL hast kann folgendes passieren:
Wenn du einen Unfall hast, kann deine Versicherung sich weigern, deinen Schaden zu bezahlen, da dein Fahrzeug LEDs ohne E-Zeichen hatte und damit deine ABE nicht gültig war.
Klingt bescheuert, is aber so... |